aus: BIOSKOP
Nr.
11 (September 2000)
Gefragter Bioethiker
Von Klaus-Peter
Görlitzer
Professor Jochen Taupitz,
Direktor des Institutes für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik
der Universitäten Heidelberg und Mannheim, ist ein gefragter Berater.
Als Beisitzer der Zentralen Ethik-Kommission bei der Bundesärztekammer
(BÄK) brachte Taupitz sein Know-How in eine 1997 veröffentlichte,
brisante Stellungnahme ein. Das Kommissionspapier rechtfertigt, unter bestimmten
Bedingungen und auf Linie der Bioethik-Konvention, was in Deutschland verboten
ist: fremdnützige Forschung an "nicht-einwilligungsfähigen Personen".
Im Juli 2000 trat Taupitz bei
einer Veranstaltung der Kölnischen Rückversicherung auf, Thema
"Gentests". Laut Ärztezeitung vom 4. Juli 2000 sagte Taupitz
dort: "Genetische Testergebnisse sind angeborene sachliche Differenzierungsgründe
genauso wie das Geschlecht. Es muss den Versicherungen zustehen, diese
bei der Risikoprüfung zu berücksichtigen." Würde die Nutzung
von Gentests verboten, würden die Krankenversicherer benachteiligt,
behauptete Taupitz – und begründete dies so: "Ein Kunde, der weiß,
dass er ein Risiko-Gen in sich trägt, wird eher eine Versicherung
abschließen und bringt damit die Versicherungswirtschaft ins Ungleichgewicht."
© KLAUS-PETER
GÖRLITZER, 2000
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BIOSKOP Nr.11
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