aus: BIOSKOP Nr. 11 (September 2000)

Gefragter Bioethiker


Von Klaus-Peter Görlitzer
Professor Jochen Taupitz, Direktor des Institutes für Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, ist ein gefragter Berater. Als Beisitzer der Zentralen Ethik-Kommission bei der Bundesärztekammer (BÄK) brachte Taupitz sein Know-How in eine 1997 veröffentlichte, brisante Stellungnahme ein. Das Kommissionspapier rechtfertigt, unter bestimmten Bedingungen und auf Linie der Bioethik-Konvention, was in Deutschland verboten ist: fremdnützige Forschung an "nicht-einwilligungsfähigen Personen".

    Im Juli 2000 trat Taupitz bei einer Veranstaltung der Kölnischen Rückversicherung auf, Thema "Gentests". Laut Ärztezeitung vom 4. Juli 2000 sagte Taupitz dort: "Genetische Testergebnisse sind angeborene sachliche Differenzierungsgründe genauso wie das Geschlecht. Es muss den Versicherungen zustehen, diese bei der Risikoprüfung zu berücksichtigen." Würde die Nutzung von Gentests verboten, würden die Krankenversicherer benachteiligt, behauptete Taupitz – und begründete dies so: "Ein Kunde, der weiß, dass er ein Risiko-Gen in sich trägt, wird eher eine Versicherung abschließen und bringt damit die Versicherungswirtschaft ins Ungleichgewicht."


© KLAUS-PETER GÖRLITZER, 2000
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